AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen.
    Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige
    Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir
    aber nicht übernehmen.
    Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
    der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers beruhen und
    für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers,
    seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw.
    -verpachtung sind vorbehalten.

  3. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden.

  4. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt.
    Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
    Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber
    verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.

  5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss
    eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen
    und auf Verlangen auch zu belegen.

  6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder
    unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung,
    uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen
    Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

  7. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
    abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen
    und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag,
    vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
    Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht
    statt Kauf und umgekehrt.

  8. Bei Abschluss eines Kaufvertrages hat der Käufer/Verkäufer an uns eine Provision
    von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem erzielten Vertragswert und
    von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
    Bei Abschluss eines Wohn-Mietvertrages hat der Mieter eine Provision von
    1,19 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
    Bei Abschluss eines Gewerbe-Mietvertrages hat der Mieter eine Provision von
    1,19 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

  9. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag
    aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag
    aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen
    in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
    Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil,
    der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit
    unser Geschäftssitz.